AWB - Kurzportrait
- kommunaler Eigenbetrieb des Landkreises Grafschaft Bentheim (öffentlich-rechtlich)
- Entsorgungsgebiet: Landkreis Grafschaft Bentheim
- Entsorgte Abfallmenge pro Jahr: 115.000 Tonnen
- An die Abfallentsorgung angeschlossene Bewohner/Haushaltungen: 132.000/54.000
- Regelmäßig zu entsorgenden Abfallbehälter: 85.000 Stück
- Eigene Anlagen: Deponie Wilsum inkl. Schadstoffsammelraum und Kläranlage, Wertstoffhof Isterberg, Mechanisch-biologische Abfallbehandlung Wilsum
- Anlagen Dritter als Bestandteil der kommunalen Abfallwirtschaft: Betriebshof Fa. Stenau, Gartenabfallsammelplätze Fa. Stemberg-Deters
- Kommunale Abfuhr: Vergabe an Dritte im Rahmen regelmäßiger Ausschreibungen (z.Zt. Fa. Stenau, Nordhorn)
- Anzahl Mitarbeiter: 23; siehe Mitarbeiterliste
- Werksleiter: Hartmut Schrap
Ausschuss
Der Abfallwirtschafts-Ausschuss besteht aus 9 Personen. Davon sind 7 stimmberechtigt. Mandatsträger sind:
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a) als Vorsitzender |
| Giesela Snieders |
SPD |
Vorsitz |
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b) als Mitglieder |
| Thomas Heils |
CDU |
Ordentliches Mitglied |
| Johannes Kramer |
CDU |
Ordentliches Mitglied |
| Heinrich Mardink |
CDU |
Ordentliches Mitglied |
| Claudia Middelberg |
Grüne |
Ordentliches Mitglied |
| Sigrun Mittelstädt-Ernsting |
CDU |
Ordentliches Mitglied |
| Lübbertus Rehwinkel |
DKP |
Mitglied mit beratender Stimme |
| Mirko Schulz |
SPD |
Ordentliches Mitglied |
| Reinhard ten Brink |
Pro Grafschaft |
Mitglied mit Grundmandat |
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Stationen der Abfallwirtschaft |
| 1975 |
Übertragung der Zuständigkeit im Bereich Abfallwirtschaft auf den Landkreis. Schließung sämtlicher gemeindeeigener Kleindeponien. |
| 1979 |
Öffentliche Ausschreibung und Privatisierung des Bereiches Sammlung und Transport. |
| 1982 |
Schließung der Deponie Isterberg und Weiterbetrieb als Abfall-Annahmestelle. |
| 1984 |
Beginn der Sondermüllsammlung bei Privathaushalten. |
| 1985 |
Neubau der Zentraldeponie Wilsum II mit Kombinationsdichtung und Schließung der Deponie Wilsum Alt. |
| 1987 |
Bau der Sickerwasserkläranlage Wilsum Einrichtung von Gartenabfall-Sammelplätzen Aufstellung öffentlicher Papiercontainer |
| 1991 |
Intensivierung des Bauschuttrecyclings
Abfallberatung als zusätzliches Angebot für Haushalte und Gewerbe. |
| 1993 |
Einführung des Gelben Sackes |
| 1995 |
Umstellung der Sammelbehälter auf Variobehälter von 40-240 Litern. Einführung der Biotonne |
| 1997 |
Umwandlung des Amtes für Abfallwirtschaft n den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft. |
| 1999 |
Einführung der Papiertonne und Abschaffung des Papiercontainer. |
| 2000 |
Einführung der Seitenladertechnik für Abfallbehälter |
| 2001 |
Inbetriebnahme der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlung, Bereich mechanische Aufbereitung. Vorbereitende Planungen zur Erstellung des biologischen Bereiches. |
| 2004 |
Abschaffung der Biotonne, da Restmüll und Biomüll künftig gemeinsam in der biologischen Behandlungsstufe verarbeitet werden können. Zu diesem Zweck wurde das Kompostwerk erworben und umgebaut. Die Bioabfallerfassung in Form von Gartenabfällen und unbehandelten Küchenabfällen erfolgt aber weiterhin auf den Gartenabfall-Sammelplätzen des Landkreises. |
| 2005 |
Inbetriebnahme der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlung, Bereich biologische Behandlung. |
| 2006 |
Inkrafttreten des Elektrogeräte-Gesetzes. Intensivierung der Elektroschrott-Sammlung. |
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| 2009 |
Neugestaltung des Wertstoff-Annahmebereiches am Entsorgungszentrum Wilsum |
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| 2010 |
Errichtung des Gartenabfallplatzes Bad Bentheim, Gildestraße |
Allgemein
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Grafschaft Bentheim (AWB) ist der öffentlich-rechtliche Abfallentsorger für das Kreisgebiet und zuständig für die ordnungsgemäße Sammlung und Entsorgung von Abfällen gemäß des gesetzlichen Auftrages nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.
Als Eigenbetrieb ist er kein eigenständiges und rechtlich selbständiges Unternehmen, sondern weiterhin Bestandteil der Kreisverwaltung des Landkreises Grafschaft Bentheim. Allerdings ist er ausgegliedert aus der Organisationsstruktur und wird als eigenständige Einheit geleitet. Hierbei gelten in der praktischen Abwicklung die gleichen Rahmenbedingungen wie bei Unternehmen, bis hin zur kaufmännischen Buchführung mit entsprechender Bilanzierung.
Der Vorteil des Eigenbetriebs liegt insbesondere darin, dass die Entscheidungswege wesentlich kürzer und die Handlungsspielräume größer sind als in klassischen Verwaltungen. Dennoch erfolgt auch weiterhin eine Kontrolle durch die politischen Gremien, die unter anderem die Rahmenbedingungen für die Abfallwirtschaft festlegen, die Umsetzung der abfallwirtschaftlichen Ziele prüfen und den Wirtschaftsplan verabschieden.