Elektronische Nachweise für Sondermüll ab.1.4.2010
Sofern Unternehmen mehr als 2t Sonderabfall produzieren, sind Nachweise zu führen. Ab April sind deratige Nachweise und Begleitscheine bundesweit größtenteils nur noch in elektronischer Form gültig.Ab dem 1.4.2010 gilt deutschlandweit das elektronische Nachweisverfahren. Für die Zentraldeponie Wilsum und deren Anlieferer bedeutet dieses, dass gefährliche Abfälle (sofern mehr als 2t/Jahr und gewerblicher Herkunft) wie beispielsweise Asbest, als gefährliche eingestufte Mineralfasern und Strahlmittel sowie belastete Böden aus Sanierungsmaßnahmen (ab Z2) nur noch über elektronisch erstellte Nachweise und Begleitscheine entsorgt werden können.
Darüber hinaus tritt an Stelle der bisherigen Unterschrift die digitale Signatur, welche eine Signaturkarte und ein Signaturlesegerät erfordern.
Betroffen von der Regelung sind Entsorger, Abfalltransporteure und Abfallerzeuger.
Wer als Unternehmen Sonderabfälle über sogenannte Sammelnachweise seiner Transporteure abfahren lässt, kann, sofern er nicht mehr als 20t / Jahr an Sonderabfällen hat, weiterhin die Entsorgung in Papierform mit Übernahmescheinen durchführen.
Ein Info zum Thema Nachweisverfahren kann hier heruntergeladen werden.


